AGB

Vertragsbestimmungen der Wolf’s Gym GmbH

 

  1. Die Wolf’s Gym GmbH stellt dem Mitglied sämtliche dem Training dienenden Einrichtungen während den offiziellen Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Benutzung der Einrichtung ist auf die Dauer des schriftlich abgemachten Vertrages beschränkt und erfolgt auf eigenes Risiko. Seitens der Wolf’s Gym GmbH besteht für das Mitglied kein Versicherungsschutz.
  2. Die Wolf’s Gym GmbH wird permanent mit einem Video-System überwacht und aufgezeichnet.
  3. Das Wolf’s Gym GmbH-Mitglied versichert, dass es mit der Handhabung der Fitnessgeräte vertraut ist, ohne Aufsicht und eigenständig trainieren kann. Wenn nicht, hat es jederzeit die Möglichkeit gegen Barzahlung eine Instruktion zu buchen.
  4. Die Fitnessmaschinen müssen sachgemäss benutzt werden, die Sitz- und Liegeflächen mit einem Trainingstuch abgedeckt werden. Übermässige Lärmentwicklung und störende Geräusche sind zu vermeiden.
  5. Das Mitbringen von Begleitpersonen sowie Kindern ist nicht erlaubt.
  6. Missbrauch des Zutrittsausweises (Fremdübertragung, 2 und mehr Personen auf eine Badge-Karte reinlassen oder dergleichen) hat ohne Vorankündigung Ausschluss ohne Beitragsrückzahlungen zur Folge. Wir behalten uns vor, wegen Hausfriedensbruch Strafanzeige zu erstatten. Auf jeden Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 250.- fällig.
  7. Das Mitglied verpflichtet sich, alle Einrichtungsgegenstände sorgfältig zu benutzen sowie jegliche Sachbeschädigungen zu vermeiden. Schäden, die auf eine, den Benutzungsbestimmungen widersprechende Handhabung zurückzuführen sind, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
  8. Die Wolf’s Gym GmbH übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Wertsachen, Geld oder Kleidern und dergleichen. Ebenso lehnt die Wolf’s Gym GmbH jede Haftung von Verletzungen oder sonstige Schäden ab, die sich das Mitglied bei der vertragskonformen Ausübung der Aktivitäten zuzieht, und die nicht auf eine mangelhafte Infrastruktur zurückzuführen ist.
  9. Bei Anmeldung nicht vorhersehbarer Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, berufliche Verhinderung usw. entbinden nicht aus den Verpflichtungen dieses Vertrages. Bei ärztlichen attestierter Dauererkrankung von länger als vier Wochen, Umzug und Härtefällen kann der Vertrag im Einvernehmen mit dem Inhaber der Wolf’s Gym GmbH für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher das Mitglied pausiert hat, sofern das Abonnement deponiert wurde.
  10. Die Verlegung der Trainingsräume innerhalb des Gemeindegebietes berechtigt nicht zu vorzeitiger Kündigung. Der Vertrag bleibt auch gegenüber einem Rechtsnachfolger der Wolf’s Gym GmbH bindend. Wird es der Wolf’s Gym GmbH aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Mitglied hat jedoch Recht, nach Vertragsdauer für die Dauer der Ausfallzeit weiter zu trainieren.
  11. Das Mitglied bestätigt, eine Kopie dieses Vertrages erhalten zu haben. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, jede Änderung bedarf der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen und nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht in Kraft. Das Mitglied anerkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einschluss unserer Hausordnung. Für allfällige Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand Aarberg.